[Dieser Artikel wurde ursprünglich auf blogall veröffentlicht und anschließend mit den Kommentaren hierher umgezogen.]
Im law-blog wurde am Freitag über das notwendige Impressum in privaten Blog diskutiert. Eine Diskussion, die ich jetzt einfach mal als typisch Deutsch bezeichne. Es werden alle, aber auch wirklich alle nur irgendwie erdenklichen Sonderfälle breitgetreten. Gilt das Gesetz für alle Blogs, die in D lesbar sind? Oder etwa nur für deutssprachige? Oder auf deutschen Servern gehostete? Und was ist mit Deutschen, die ihr Blog auf ausländischen Servern hosten? Oder Deutschen, die eigentlich für ihre schweizer Leserschaft bloggen? Und was, wenn ein Nepalese sich der deutschen Sprache bedient, um für andere, der Deutschen Sprache mächtige Nepalesen zu bloggen?
Und das Ganze, ohne auf die eigentlich interessanteste Frage einzugehen: Wozu? Und kommt mir jetzt nicht mit dem Schutz vor Mißbrauch. Wenn jemand wirklich vorhat, über sein Blog rechtsradikalen Mist zu verzapfen, Waffen zu verkaufen oder sonstwas illegales zu tun, wird er kaum seine echte Adresse im Impressum angeben.
Macht nur weiter so. Demnächst gibt es dann mit der allseits beliebten AOL-CD zu den tausend Stunden Gratis-Internet 2 Semester Jura oder wahlweise eine Internet-Rechtschutz-Versicherung. Oder den Nicht-Juristen wird die rechtliche Lage im Internet zu unübersichtlich und zu gefährlich. Spätestens wenn die erste Welle der Abmahnungen oder Anzeigen durchs Land bzw. Netz geht, werden weniger Leute bloggen oder private Seiten gestalten und sich somit auch nicht mehr mit der Technologie beschäftigen. Und in 5 Jahren kommt dann wieder das Gejammer, Deutschland hat den Anschluß an die neuen Technologien verpaßt. Naja, nicht ganz: Immerhin ist das "deutsche Internet" bis dahin sicher das Reglementierteste.
Und ich hatte mir fest vorgenommen, hier nix politisches zu schreiben...
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Von: rolandmex · 04.10.2005 um 19:01:00 Uhr
*grins*
Ähnliche Diskussionen (obwohl garantert nicht so kleinkariert) hatte ich vorletzte Woche mit meinen Eltern über die topes.
Sie meinten, wer denn haften würde, wenn sich jemand sein Auto beschädigte. "Na, niemand.", sagte ich.
"Und wen kann man denn dann verklagen?", fragte mein Vater.
- "Wozu sollte man klagen? Wenn jemand zu schnell fährt ist das Auto kaputt. Selbst Schuld."
- "Aber die sieht man doch oft gar nicht, weil sie nicht gekennzeichnet sind."
- "Ja und? Da muß man halt vorsichtig fahren und nicht rasen."
- "Und wenn, obwohl man mit angepaßter Geschwindigkeit fährt, das Auto beschädigt?"
- "Na, dann ist er halt zu schnell gefahren. Pech gehabt."
Obwohl mein Vater garantiert nicht mit dem Ergebnis zufrieden war: so is' dat hier.
P.S. Da fällt mir die StVO des US-Bundesstaates Wyoming ein (ich hoffe, ich irre nicht und erzähle Dünnpfiff):
Art.1: Jeder Verkehrsteilnehmer muß sich mit angepaßter Geschwindigkeit fortbewegen.
Konkret: wer einen Unfall baut, ist nicht mit angepaßter Geschwindigkeit gefahren und hat somit das Gesetz gebrochen.
So einfach geht das. Mehr Artikel braucht man nicht.
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