Es gibt wohl wirklich nichts, was in Deutschland nicht geregelt ist. Gerade bin ich zufällig über das Auswandererschutzgesetz gestolpert:
Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse im Ausland oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Toll, dachte ich mir, Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland trifft auf Teile dieses Blogs durchaus zu. Und geschäftsmässig, das wissen wir seit der Diskussion um die Impressumspflicht für private Blogs, bedeutet nicht etwa "kommerziell" oder "gewerblich", sondern eher "regelmässig" im Sinne von "immer mal wieder". Muss ich mir jetzt also mein Blog genehmigen lassen?
Freitag, Juli 09, 2010
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Irgendwie ist das ganze Gesetz etwas alt. Da gibts sogar noch die Berlin-Klausel (Seufz!)Wie ein richtiger Krim liest sich dagegen die Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin vom 09. April 2010
AntwortenLöschenFalls du nach Deutschland rückwandern solltest, kannst du dich ja bei der zuständigen Behörde erkundigen. ;-) Ansonsten bräuchtest du wohl eher die Genehmigung von dem Land, in das du ausgewandert bist. Aber wen kümmert's? Einfach affig solche Regeln.
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