Passend zur Diskussion die bei Roland gerade lief, heute ein Artikel auf Spiegel online darüber, daß auch die deutsche Staatsbürgerschaft nach einer Einbürgerung wieder entzogen werden kann
Schon seltsam, wo Einbürgerungsanträge doch so gründlich geprüft werden (das dauert schonmal bis zu 6 Monate, bis sowas durch ist) und dann fällt nicht auf, daß der Mann gar nicht da arbeitet, wo er angibt dies zu tun?
Faktisch ist sie auch geborenen Deutschen aberkennbar; siehe Annahme der mex. Staatsbürgerschaft und gleichzeitige Aufgabe der deutschen.
AntwortenLöschenVon daher sind durch das Urteil gleichzeitig geborene als auch eingebürgerte Deutsche betroffen.
"Es könne nicht hingenommen werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch arglistige Täuschung erworben werde."
(aus dem Spiegel-Artikel)
... obwohl natürlich die Prüfung der Angaben nicht genau genug vorgenommen wurde (für diese Schlamperei sollte der "Sachbearbeiter" ganz einfach auf die Straße gesetzt werden).
Auch sollte man vielleicht näher prüfen, ob der Betroffene nicht schon vollständig in die Gesellschaft integriert ist (krasses Beispiel: das, was der (mittlerweile ex-) niederländischen Abgeordneten passiert ist) - wobei es schwierig iist, da einen "Standard" zu etablieren.
Es würde mich auch interessieren, ob der Mann jetzt gar keine Staatsbürgerschaft hat (was ich meinem ärgsten Feind nicht wünschen würde).
"(...) ob der Mann jetzt gar keine Staatsbürgerschaft hat (...)"
AntwortenLöschenHat er offenbar nicht; siehe hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,417993,00.html
Wobei wir dann auch den Mexicanern den Artikel 15, Satz 1 der Resolution 217 A (III) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte unter die Nase reiben (von wegen 5 Jahre nicht im Land und futsch die Staatsbürgerschaft):
"Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit."
Jawohl, jeder hat das Recht auf eine SB. Was nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch jeder eine hat.
AntwortenLöschenEs laufen genuegend staatenlose Menschen auf diesem Planeten herum. Und das nicht nur in Kriegs-oder Nachkriegszeiten.
Ich selbst war bekannterweise nahe dran, die deutsche SB zu verlieren. Wegen Desinformation.
Haette ich die mexikanische SB angenommen (meine carta de naturalización lag bereits in Aguascalientes bei den relaciones exteriores), wer weiss, was dann passiert waere.
"(...) Was nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch jeder eine hat."
AntwortenLöschenHm, stimmt.
Im Klartext heißt das wohl, dass das Recht auf Arbeit, das in verschiedenen Verfassungen verankert ist, genauso ausgelegt werden kann.
Obwohl: ist es möglich, jemandem, der eine Staatsangehörigkeit hat (es ist seine einzige und der Staat hat die Erklärung der Menschenrechte unterschrieben), ihm diese zu entziehen?
(Voraussetzung: das Land hört nicht auf zu existieren)
P.S. Was ist eine SB? - Selbstbedienung? Saarbrücken? ;-)
Haettste genau gelesen, waere Dir klar, dass es nur "Sonderbehandlung" heissen kann, Roland.
AntwortenLöschen¡Víva la Schreibfaulheit! ;-)