Vor 5 Jahren war es hier in Mexico noch sehr schwierig, einen Kredit zu bekommen oder irgendetwas auf Pump zu kaufen.
In der letzten Zeit haben sowohl Banken als auch verschiedene Geschäfte erkannt, daß sich das aber lohnt, die Inflation ist stabil und trotz der zu erwartenden Ausfälle läßt sich mittels horrender Zinsen (Roland hat hier ein konkretes Beispiel mit 68% Zinsen in drei Jahren) damit offensichtlich Geld verdienen.
Die Kehrseite der Medaille sind Verbraucher, die mangels Erfahrung recht unbedarft auf solche Angebote eingehen. Eine Bekannte hat vor einem halben Jahr bei einem Kosmetik-Konzern auf Pump für 5000 Peso einen Karton verschiedener Produkte gekauft. In der Werbung sah das auch so toll aus, man verkauft das Zeug, vom Erlöß zahlt man die Ware und es bleibt noch jede Menge Geld übrig. Dumm nur, wenn die Produkte zwar hochwertig, aber leider überteuert sind und man sie deshalb nicht los wird.
Sie bekam jetzt einen Brief mit der Aufforderung, das Geld diese Woche zu bezahlen, andernfalls werden ihr Pfändung oder 2 Wochen Gefängnis angedroht.
Leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen, ob der Brief nur eine Warnung der Kosmetikfirma war oder schon ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher, es würde mich ja schonmal interessieren, wie so etwas hier abläuft. Aber aus Freundinnen, die sich nur mal ausheulen wollen, sind schlecht Details rauszukriegen.
Das wird wohl die übliche Drohung auf Anwalts-Briefpapier sein, die Mexicaner gerne dazu veranlaßt, hurtig zu zahlen.
AntwortenLöschenBedrohen ist die wirkungsvollste Methode (und die übliche), um Leute zum Versprechen-Einhalten zu bewegen. Funktioniert in 80% der Fälle.
Tatsächlich ist es aber legal "etwas" schwieriger, da überhaupt etwas zu machen.
Pfänden: ja; bei richterlicher (!) Anweisung (vorausgesetzt, man hat etwas zu pfänden - da hilft es schon, wenn man mit bienes separados verheiratet ist und alles dem Ehepartner "gehört").
Knast: das geht nur mit Anzeige wegen Betrugs, höchstoffiziellem Verfahren, usw. usf. - dazu sind die 5000 Schulden aber eher ein Klacks, dem kein Gericht besondere Aufmerksamkeit schenken wird.
Ich würde sagen: ruhig an.
Anbieten, die Ware zurückzugeben (unversehrt, versteht sich) und den Restbetrag zu zahlen (wohl oder übel).
Falls die Firma nicht will: auflaufen lassen und abwarten, bis da wirklich eine gerichtliche Entscheidung kommt.
Lustig kann's werden, falls die Firma "Eintreiber" schickt, die die Bekannte einschüchtern wollen - aber da hilft der Nachbar sicher gerne mit seinem bissigen Hund aus...
Du hast mal wieder recht, und diesmal sogar doppelt:
AntwortenLöschenEs war nur ein Schrieb der Firma, die damit drohte, vor Gericht zu gehen und wenn man schonmal dabei ist, hat man auch gleich die schlimmsten möglichen Folgen aufgezählt.
Und ja, es hat funktioniert. Die Firma hat jetzt ihr Geld.